Bitte
RECHT freundlich!? Konzertfotos...
Bitte
RECHT freundlich!? Konzertfotos und ihr Verhältnis zum Recht
am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz
von Rechtsanwalt & Journalist Olaf Kretzschmar
"Klick"
macht es, und diesmal ist es nicht der Auslöser der Kamera
des Bildjournalisten, sondern es sind die Handschellen, die sich
um seine Handgelenke schließen.
Diese
zugegebenermaßen überspitzt und pointiert wiedergegebene
Szenerie ist zumindest nach dem Wortlaut des Kunsturhebergesetzes,
das mit § 22 das Recht am eigenen Bild schützt und die
Verbreitung sowie das öffentliche zur Schau stellen des Bildnisses
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft,
denkbar, wenn dies auch eher realitätsfern sein dürfte.
Mit Akkreditierung ganz vorne
Es entspricht gängiger Praxis, dass Fotografen von Konzertveranstaltern
sogenannte Akkreditierungen erhalten, um sich für den Verlauf
der Bühnenshow 90 Minuten im Fotograben tummeln und ihrer
Tätigkeit als Chronisten des Bildgeschehens nachgehen zu
dürfen. Wer eine solche Akkreditierung ergattert hat, muss
sich zumindest keine Sorgen darüber machen, das Hausrecht
des Veranstalters zu verletzen. Die ?nackte? an das Revers geheftete
Karte mit der Aufschrift ?Fotograf? o.ä. besagt auch erst
einmal nicht mehr, als dass man den Ort der Veranstaltung überhaupt
betreten und dort Fotoaufnahmen anzufertigen befugt ist.
Sind
die Aufnahmen erst einmal auf den Filmstreifen gebannt, stellt
sich die Frage, was nun mit dem gewonnenen Negativ anzustellen
ist.
Unser
Fotograf schaut zur Klärung dieser Fragestellung auf seine
Karte, mit der die Akkreditierung dokumentiert ist und stellt
in den meisten Fällen fest, dass er danach genau so schlau
ist wie vorher. In den seltensten Fällen, lassen sich nämlich
Fotografen von dem, die jeweilige Band vertretenden Konzertveranstalter
oder aber von der Band selbst, bzw. ihrem Management die ausdrückliche
schriftliche Einwilligung erteilen, die mit Einverständnis
aufgenommenen Fotos für die konkret von ihnen verfolgten
Zwecke zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten. Genau dies
wäre, gerade im Hinblick auf die als "Dauerbrenner"
zu bezeichnenden rechtlichen Konflikte zwischen Bands und Fotografen
im Zusammenhang mit der Nutzung von Konzertfotos äußerst
wichtig und im Interesse der Rechtssicherheit für beide Seiten
auch unbedingt empfehlenswert. § 22 KUG drückt dies
in seinen Sätzen 1 und 2 so aus: ?... Bildnisse dürfen
nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich
zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als
erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden
ließ, eine Entlohnung erhält. ...?. Eine ausdrückliche,
aus Gründen der Beweisbarkeit am besten schriftliche Einverständniserklärung
sollte also angestrebt werden. Hierbei ist peinlich darauf zu
achten, dass die Art und Weise der später beabsichtigten
Verwendung, genau bezeichnet wird. Das Einverständnis kann
sich etwa konkret auf die Veröffentlichung der Fotos im Internet
oder auch das Anbieten der Bilder an Dritte gegen Entgelt beziehen.
Letztlich weiß jeder Fotograf selbst am besten, wofür
er welche Fotos verwenden möchte und sollte diese Zwecke,
einer von ihm zur Unterschrift vorgefertigten Einwilligungserklärung
zu Grunde legen, es sei den ihm kommt bereits einer der in §
23 KUG normierten Ausnahmetatbestände zu Hilfe.
Willkommen
in der Wirklichkeit! Wie so oft decken sich Realität und
Wunschdenken meist nicht. Sprich: außer dem besagten ?nackten?
Fotopass hat unser Fotograf Nichts in der Hand. Will er nun Abzüge
von den Bildern machen und für seine Zwecke nutzen, muss
er sich die Frage stellen, ob die erteilte generelle Erlaubnis
die Fotos aufzunehmen noch die von ihm verfolgten Verwertungsziele
deckt.
In
diesem Zusammenhang ist mangels ausdrücklicher Regelung auf
die Rechtsfigur der sog. "Zweckbestimmung" zurückzugreifen.
Nicht selten ergibt sich das Problem, dass Fotografen sich nicht
darüber im Klaren sind, dass es gilt, den Geltungsbereich
der erteilten Einwilligung zu ermitteln. Stattdessen wird mehr
oder weniger sorglos angenommen, man könne mit der in einer
bestimmten Konstellation gestatteten Abbildung einer Person zukünftig
nach Belieben verfahren und die Bilder ohne Berücksichtigung
eines Veröffentlichungszwecks veräußern oder öffentlich
zugänglich machen.
Grundsätzlich
gilt:
Wie im Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts generell,
wird man auch für den Spezialfall des Rechts am eigenen Bild
von der Regel ausgehen müssen, dass die Einwilligung nur
soweit reicht, wie der mit ihrer Erteilung verfolgte Zweck (Löffler/Steffen,
Presserecht, § 6 LPG, Rdnr. 127). Ist der Veröffentlichungszweck
nicht Gegenstand der ausdrücklichen Einigung, so ist er den
Umständen zu entnehmen, die für die Erteilung maßgeblich
waren (OLG Hamburg, AfP 81, 356 ? Intime Sprechstunde). Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung erfasst die Einwilligung zur
Herstellung von Fotografien nicht auch die Verwendung der so entstandenen
Fotos für Werbung/Merchandising (Soehring/ Hoeren, Presserecht,
Rdnr. 21.25). Nun kann man sich freilich trefflich darüber
streiten, welche Handlungen dem sog. Merchandising unterfallen
? im engeren Sinne sicherlich zunächst der Einsatz von Bildern
zum Zwecke der Verkaufsförderung bezogen auf andere Waren
oder Dienstleistungen. Der Verkauf von Konzertfotos könnte
jedoch ebenso als Merchandising um der Bilder selbst Willen verstanden
werden. Der Einsatz einer Aufnahme zu Werbezwecken ist ohne spezielle
Vereinbarung prinzipiell unzulässig und kann ausnahmsweise
nur dann zulässig sein, wenn eine, jedenfalls schlüssige
Einwilligung den Umständen des konkreten Falles entnommen
werden kann. So liegt etwa eine Einwilligung nicht vor, wenn ein
Model anlässlich einer Modenschau berechtigtermaßen
fotografiert wird und die so entstandenen Bilder nicht nur im
Rahmen der reinen Berichterstattung über die Modenschau,
sondern auch in der Werbung, benutzt werden (OLG Koblenz, NJW-RR
1995, 1112).
Zu
beachten ist auch, dass die generelle Einwilligung in die Veröffentlichung
eines Bildes jedenfalls nicht eine solche Veröffentlichung
deckt, die den Betroffenen in unvorhersehbarer Weise in einen
Zusammenhang bringt, durch den seine Ehre schwer beeinträchtigt
wird (OLG Hamburg, AfP 81, 356 ? Intime Sprechstunde). Vorsicht
ist auch dort geboten, wo durch die Veröffentlichung die
Intimsphäre des Betroffenen verletzt sein könnte.
Die
o.g. Ausführungen zeigen, dass die Auslegung einer nur schlüssig,
nicht aber ausdrücklich erklärten Einwilligung in die
Veröffentlichung von Konzertfotos oft zum Nachteil des Bildjournalisten
ausgehen kann, insbesondere wenn er beabsichtigt, die Bilder auf
seiner Webseite zu veröffentlichen oder wenn er, über
den bloßen Zweck der Berichterstattung über das Ereignis,
im Rahmen dessen die Fotos aufgenommen wurden, zu berichten hinaus,
er beabsichtigt, die Bilder Dritten zum Kauf anzubieten.
Hat
er sich diese Zwecke zuvor schriftlich vom Abgelichteten absegnen
lassen, kann er beruhigt seinem Beruf nachgehen, ohne das Eintreffen
von Abmahnschreiben befürchten zu müssen, die übrigens
auch nicht selten zu Unrecht ausgesandt werden.
"Klick"
macht es da; aber nun ist es wieder das Geräusch der Kamera
unseres Fotografen, der dazu gelernt hat und bei dem Veranstalter
des Konzerts vorher um die ausdrückliche Genehmigung zur
Veröffentlichung der von ihm angefertigten Konzertfotos für
die von ihm verfolgten Zwecke nachgesucht hatte.
Zum Verfasser
(Quelle):
Dieser Artikel wurde im September 2005 von dem Rechtsanwalt und
Journalisten Olaf Kretzschmar verfasst. Olaf Kretzschmar ist Spezialist
im Bereich Medien- und Presserecht und Hausjutiziar des DPV. Er
führt eine eigene Kanzlei (www.kiel-recht.de) und steht unseren
Mitgliedern innerhalb der Rechtsberatungshotline für Fragen
gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich
ist vor Konzertaufnahmen eine Genehmigung des Veranstalters einzuholen.
Ein Standort in Bühnennähe ist günstig, aber auch
Totalen aus größerer Distanz geben die Stimmung gut
wieder. Wegen der schwierigen und stets wechselnden Lichtverhältnisse
sind manuelle Kamera-Einstellungen und höhere ISO- Empfindlichkeiten
zu bevorzugen.
Bei
Konzertaufnahmen haben der Fotograf und seine Ausrüstung
sich vor allem auf die stets wechselnden Situations- und Lichtverhältnisse
einzustellen. Freistellung der Akteure, Nutzung von Gegenlicht,
Anschnitt der Instrumente und das Spiel mit der Schärfentiefe
gehören zu den Rezepten für die richtige Musik im Bild.
Digitale Spiegelreflexkameras mit langen Zoom-Brennweiten bringen
die besten Grundvoraussetzungen für gelungene Aufnahmen mit.
Hohe Lichtstärken, AF-Spotmessung und Serienbildmodi bringen
gute Ergebnisse. Aber auch einige Kameras der Prosumer-Klasse
besitzen eingeschränkte Eignung für die Konzertfotografie.
Der Besuch eines Live-Konzertes, sei es Rockmusik, Jazz oder
auch eine andere Musikrichtung, ist immer ein Erlebnis –
durch die zumeist eingesetzten effektvollen Beleuchtungen und
Nebelmaschinen nicht nur für das Ohr, sondern auch für
das Auge. Keine Frage, dass man so etwas daher auch gerne fotografisch
festhalten möchte. Bei einem Open-Air-Konzert bei Tageslicht
werden hier fotografisch keine besonderen Ansprüche gestellt.
Bei den eher üblichen abendlichen Konzerten – ob nun
Open-Air oder in Hallen – mit ausschließlichem Kunstlicht
sieht es dagegen anders aus. Die Tipps in dieser zweiteiligen
Folge beziehen sich auf solche Veranstaltungen. In diesem ersten
Teil geht es zunächst um allgemeine Ratschläge, im folgenden
2. Teil wird auf Feinheiten der Aufnahmetechnik sowie die Bildgestaltung
näher eingegangen.
(Quelle: Bernd
Jaeger)
Konzertfotografie
– Musik im Bild Teil 1
Wie gelingen dabei eindrucksvolle Fotos?
Zunächst ist es wichtig, dass man einen guten Standort für
die Aufnahmen hat (es kann natürlich auch ein gut gelegener
Sitzplatz sein). Denn je näher man an die Bühne heran
kann, um so besser und aussagekräftiger werden die Aufnahmen.
Wegen der häufig im Sekundentakt oder nach dem Musik-Rhythmus
wechselnden, zumeist farbigen Bühnenbeleuchtung ändern
sich die Lichtverhältnisse ständig. Und vielfach ist
die Beleuchtung – trotz der vermeintlichen „Lichtfülle“
– für Aufnahmen mit üblichen Digitalkameras zu
schwach, so dass man hier auf zu lange Belichtungszeiten kommt,
um bewegungsscharfe Fotos der selten stillstehenden Akteure zu
erzielen. Hier muss man einfach geduldig auf ebenso plötzlich
eintretende, deutlich bessere Lichtverhältnisse warten. Nicht
selten gibt es einen Zusatzspot auf den Sänger oder auch
für kurze Zeit (häufig zum Ende des jeweiligen Titels)
auch mal fast „volle“ Beleuchtung. Solche Gelegenheiten
gilt es dann auszunutzen.
Der Einsatz von Blitzgeräten verbietet sich zumeist von selbst,
da einerseits die in den Kameras eingebauten Blitzgeräte
einfach keine ausreichende Lichtstärke und Reichweite haben
und andererseits in vielen Fällen offiziell der Einsatz von
Blitzgeräten unerwünscht oder gar verboten ist. Wegen
derart schlechter Lichtverhältnisse sind hier die Erkenntnisse
aus der „Available-Light“-Fotografie zu verwerten
(siehe dazu unten stehenden Link). In dem Fototipp wird auf die
hier zu beachtenden Kameraeinstellungen sehr detailliert eingegangen;
deshalb kann hier auf eine Wiederholung verzichtet werden. In
jedem Fall sind hier Digitalkameras im Vorteil, welche manuelle
Einstellungen in Form von Zeit- oder Blendenvorwahl ermöglichen
und die außerdem bei höheren ISO-Werten kürzere
Belichtungszeiten und damit eine noch vertretbare Bildqualität
liefern.
Aber auch mit einfachen und sogar vollautomatischen Kameras können
bei derart ungünstigen Lichtverhältnissen durchaus brauchbare
bis gute Aufnahmen gelingen, wenn auch die fotografischen Möglichkeiten
zumeist konstruktionsbedingt und damit die „Ausbeute“
deutlich eingeschränkt sind. Mit einfacheren Kameras sollte
man sich nach Möglichkeit auf die „Totale“ (Gesamtaufnahme
der Gruppe) beschränken; auch weil hier das Licht in der
Summe besser ist und man hierdurch noch vertretbar kurze Belichtungszeiten
erreichen kann. Gerade solche Aufnahmen zeigen sehr schön
die Lichtstimmung der Bühne, so dass der Gesamteindruck gut
weitervermittelt werden kann, so wie man ihn auch vor Ort empfunden
hat. Einige Aufnahmen in dieser Auffassung sind hier als Beispiele
dargestellt.
Grundsätzlich gilt bei Konzertaufnahmen, dass man es einfach
probieren muss und bei Misserfolgen nicht gleich aufgeben darf.
Es geht vielmehr darum, die eigene Aufnahmetechnik, vielleicht
sogar seinen eigenen Stil zu finden, zu verbessern und verfeinern.
Hierbei ist sehr hilfreich und zu berücksichtigen, dass digitale
Aufnahmen ja praktisch "nichts kosten" und man auch
mit einer analogen Kompaktkamera keinesfalls bessere Ergebnisse
erzielen würde.
Abschließend sei noch angemerkt, dass man sich bei Konzertaufnahmen
grundsätzlich zuvor nach einer Fotogenehmigung erkundigen
sollte. Bei vielen großen Konzerten wird diese nämlich
oft nicht erteilt; zumeist aus urheberrechtlichen Gründen.
In diesen Fällen sollte man sich allein dem Musikgenuss hingeben,
denn jeder Veranstalter hat das Recht hierüber zu entscheiden,
was man grundsätzlich respektieren sollte.
Konzerte
sind für den Fotografen vor allem auch ein visuelles Erlebnis.
Und es geht ihm in erster Linie darum, die jeweilige Stimmung
richtig ins Bild zu setzen. Im vorigen Fototipp ging es zunächst
um grundlegende Voraussetzungen für effektvolle Bühnenfotos.
In diesem zweiten Teil folgen nun einige praktische Tipps für
eindrucksvolle Aufnahmen, und es soll auch etwas zur Bildgestaltung
bei Konzertaufnahmen gesagt werden.
(Bernd Jaeger)
Konzertfotografie
– Musik im Bild Teil 2
Neben den Gesamtaufnahmen (den "Totalen")
der Bühne mit der gesamten Gruppe wirken selbstverständlich
Nahaufnahmen der Musiker häufig sehr interessant und eindrucksvoll.
Hierfür benötigt man zumeist eine „lange“
Brennweite, also ein Teleobjektiv oder ein bis in den Telebereich
regelbares Zoomobjektiv, damit man die gewünschte vergrößerte
Darstellung auch erzielen kann. Und noch wichtiger als bei den
Gruppen-Gesamtaufnahmen ist hier die jeweilige Beleuchtung, welche
auf den groß dargestellten Musiker fällt – hiermit
steht und fällt auch die Brauchbarkeit der Aufnahme. Diese
Beleuchtung hat fast nie der Fotograf in der Hand, weil sie vom
Veranstalter nach eigenem Ermessen gesetzt werden, und Blitzlicht
scheidet aus unterschiedlichen Gründen meist aus. Es geht
also auch hier wieder einmal um das Thema Fotografie bei "available
Light" (siehe auch weiterführenden Link). Zur Technik
ist anzumerken, dass eine hohe Lichtstärke des verwendeten
Objektivs im Telebereich gegeben sein sollte – also eine
Blende von 2,8 bis max. 3,5. Ansonsten wird man nur bei allerbesten
(und zumeist nicht vorliegenden) Lichtverhältnissen ausreichend
kurze Belichtungszeiten erreichen. Eine auf Kleinbildformat umgerechnete
Brennweite zwischen mindestens 85 mm bis 200 mm sollte zur Verfügung
stehen, selbst wenn man seinen Standpunkt in der Nähe der
Bühne hat.
Für Format füllende Porträtaufnahmen der Akteure
ist es zweckmäßig, den Musiker zunächst einige
Zeit anzuvisieren und im richtigen Moment (abhängig von Beleuchtung,
Gesichtsausdruck und freiem Blick auf die Person) auszulösen.
Da die Beleuchtung häufig im Sekundentakt oder rhythmisch
stark (zumeist auch farblich) verändert wird, empfiehlt es
sich außerdem, hierbei die Kamera auf Serienbildmodus einzustellen,
um später aus einer Reihe von Aufnahmen das beste Bild auswählen
zu können. Die Belichtungsmessung sollte bei nahezu Format
füllenden Aufnahmen von Musikern sinnvoller Weise auf „Spotmessung“
oder zumindest „mittenbetonte Selektivmessung“ (wenn
verfügbar) geschaltet werden, damit man zu starke Einflüsse
der restlichen Beleuchtung ausschaltet. Hier ist aber zu empfehlen,
die besten Ergebnisse – die kamerabedingt sehr unterschiedlich
ausfallen können – in der Praxis zu erproben.
Bei der Bildgestaltung sollte eine "schöne" Freistellung
des in Großaufnahme abzulichtenden Musikers angestrebt werden.
Hierbei ist es wichtig, dass möglichst auch keine fremden
Mikrofone oder Teile von anderen Instrumenten die Person teilweise
verdecken. Außerdem sollte man beachten, dass ein vom Künstler
gespieltes Instrument – wenn man ihn nicht als reines Porträt
haben will – auch zumindest angeschnitten mit im Bild ist
und nicht etwa grob abgeschnitten wird. Auch die Freistellung
vom Hintergrund ist wichtig – dieses ist (je nach verwendeter
Kamera) bei offener Blende und langer Brennweite zumeist ohnehin
gewährleistet, sonst ist dies aber für die Bildwirkung
unbedingt anzustreben. Denn ein unruhiger und zu scharfer Hintergrund
kann die Bildwirkung stark stören und teilweise komplett
zunichte machen. Interessant sind auch Aufnahmen von zwei oder
drei gestaffelt stehenden Musikern, wobei die Schärfe selektiv
auf einem liegt – die hierzu kontrastierende, schon deutliche
Unschärfe des zweiten Musikers kann die Bildwirkung ebenfalls
stark erhöhen. Wenn man sich – im günstigsten
Fall – relativ frei vor der Bühne bewegen kann, sollte
man den Aufnahmestandpunkt unbedingt auch einmal wechseln. Aufnahmen
aus verschiedenen Richtungen können ganz andere Lichtstimmungen
ergeben; auch Licht im Rücken des Künstlers kann dabei
ausgenutzt werden, welches dann ein interessantes Gegenlicht und
einen Lichtschein um die Haare oder das Gesicht (eine so genannte
"Spitze") ergibt. Die Konzertfotografie lebt insbesondere
von der Lichtstimmung sowie der dem Betrachter übermittelten
Atmosphäre – daher stört hier in aller Regel ein
leichtes Bildrauschen nicht, und es kann durchaus in vielen Fällen
sogar noch stimmungsverstärkend realistisch eingesetzt werden.
Welche digitalen Kameras sind nun geeignet oder zu bevorzugen?
Die Konzertfotografie der „fortgeschrittenen“ Art
ist eindeutig eine Domäne der digitalen Spiegelreflexkameras
(DSLRs), da hier einige Grundeigenschaften für gelungene
Aufnahmen praktisch „eingebaut“ sind. So ist es wegen
der Beleuchtung zumeist notwendig, mit hohen und höchsten
ISO-Werten zu arbeiten, was bei digitalen Kompaktkameras entweder
gar nicht möglich ist oder mit nicht mehr vertretbarem Bildrauschen
einhergeht. Sehr wichtig ist auch ein guter Autofokus, der selbst
bei schlechteren Lichtverhältnissen, wie sie hier meist vorliegen,
noch möglichst schnell arbeitet. Schließlich ist auch
die häufig erwünschte geringe Schärfentiefe bei
lichtstarken Objektiven an DSLRs sehr viel einfacher zu erzielen,
da diese aufgrund ihrer größeren Bildsensoren eine
deutlich geringere Schärfentiefe besitzen und mithin das
„Freistellen“ des Objekts besser ermöglichen.
Als besonders geeignet erweisen sich in der Praxis Tele-Zoomobjektive
mit Brennweiten von 70 - 200 mm und einer durchgängigen Lichtstärke
von 2,8; ferner Festbrennweiten von 85 mm, 135 mm und 200 mm mit
Lichtstärken von 2,8, 2,0, 1,8 oder sogar 1,4. In Einzelfällen
kann man sogar noch mit den „Standardobjektiven“ 50
mm und Lichtstärken von 1,7/1,8 oder besser noch 1,4 gelungene
Aufnahmen erzielen – hierbei sollte man allerdings schon
„hautnah“ an die Musiker gelangen können. Je
nach Lichtverhältnissen sowie der Art des Konzertes kann
man natürlich auch noch mit lichtschwächeren Objektiven
(z. B. in der Art eines 75 - 300 mm /F4 - 5,6) zu durchaus brauchbaren
Ergebnissen gelangen. Zu diesen Angaben sei angemerkt, dass es
sich dabei jeweils um KB-äquivalente Brennweiten handelt.
Neben einer ausreichenden Vorsorge gegen eigenes Verwackeln (etwa
durch ein "mobiles" Einbeinstativ) – ist unter
den ständig wechselnden gesamten Aufnahmeverhältnissen
besonders auf die gute Ausleuchtung als auch auf die Ruhepunkte
in der Bewegung der Musiker spontan einzugehen. Hilfreich gegen
eigenes Verwackeln (aber nur gegen dieses) kann auch ein Bildstabilisator
im Objektiv oder gar in der Kamera sein (bislang erstmalig nur
in der Konica Minolta Dynax 7D verfügbar). Diese Ausführungen
sollen keinesfalls das „Aus“ für Kameras der
so genannten Prosumer-Klasse bei solchen Aufnahmen bedeuten. Beispielhaft
seien die Konica Minolta Dimage A2, Sony DSC-F828 oder die Panasonic
Lumix DMC-FZ3, 10 und 20 erwähnt. Hierbei hat man es zumeist
mit hochlichtstarken Objektiven und großen Brennweitenbereichen
zu tun. Außerdem ist häufig auch ein Bildstabilisator
integriert, was grundsätzlich die Eignung für Konzertaufnahmen
bedeutet. Probleme sind hier zumeist nur die bei schlechten Lichtverhältnissen
teilweise doch relativ trägen Autofokussiereinrichtungen,
die (Sensorgrößen bedingte) recht große Schärfentiefe
sowie das Rauschen bei hohen ISO-Werten.
Konzertfotografie
Im
Moment bezieht sich dieser Artikel auf Konzerte im Sinne von "Rock/Pop"
usw. Vom Photographischen her also auf das Einfangen der vielen
bunten Lichter und Effekte.
Beim
Photographieren von Konzerten bestehen zwei Probleme:
* relativ wenig Licht
* zu einem guten Teil Gegenlicht
Es
gibt immer wieder heftige Diskussionen darüber, ob man Konzert-Photos
mit Blitz macht oder nicht. In vielen Fällen ist es auch
vom Veranstalter verboten.
Die
Vorgehensweise mit Blitz ist aber auch in vielen anderen Fällen
mit ähnlichen Beleuchtungssituationen interessant:
* Disco
* Kneipen
* Theater und sonstige Show-Veranstaltungen mit effektvoller Beleuchtung
* usw.
Mischen von Beleuchtung und Blitz
Ohne
Vorwissen ist wohl der erste Versuch, Bilder mit Blitz aufzunehmen.
Vorausgesetzt man ist in Blitzreichweite erhält man damit
von den Musikern ausreichend scharfe, richtig belichtete Photos.
Wenn man sich auf die automatischen Kameraeinstellungen verlassen
hat stehen die Musiker nun entweder im Dunkeln, oder man hat die
Bühne mit dem Blitz vollständig ausgeleuchtet. Von dem
bunten Licht keine Spur. Nun folgt der zweite Versuch, ohne Blitz.
Nun hat man die Lichtstimmung eingefangen, aber das Bild ist oft
verwackelt und die Musiker sind durch das häufige Gegenlicht
zu dunkel. Eine mögliche Lösung ist die Mischung aus
beiden Versuchen. Die meisten Kameras schalten bei dem Einsatz
eines Blitzes zur Blitzsynchronzeit. Dies ist der entscheidende
Fehler. Benötigt wird die sogenannte Langzeit-Synchronisierung.
Das bedeutet Belichtungszeiten länger als die Blitzsynchronzeit.
Dann bekommt man durch die lange Belichtungszeit genug Bühnenlicht
und durch den Blitz gut ausgeleuchtete Musiker.
Wie
stellt man das nun an der Kamera ein?
Das
Ziel ist, die Kamera dazu zu bringen trotz Blitz die Belichtungseinstellung
(Zeit/Blende) zu benutzen, die sie auch ohne Blitz verwendet hätte.
Dazu versucht man als "Trockenübung" folgendes:
* bei schlechten Lichtverhältnissen mit Automatik-Funktion
ohne Blitz (z.B. Programm-Automatik "P") messen, die
eingestellte Blende/Zeit merken.
* nun Blitz aktivieren und eine Einstellung suchen, die zur gleichen
Blenden/Zeitkombination führt.
Bei
Kompaktkameras könnte der Nacht-Modus die richtige Wahl sein.
Da wird meist Blitz mit "langen" Belichtungszeiten für
den Hintergrund kombiniert.
Idealerweise
verwendet man für Konzert-Photos hohe Empfindlichkeit in
Kombination mit lichtstarken Objektiven. Nach Möglichkeit
kurze Brennweiten um Verwackeln zu verhindern. Damit der Blitz
etwas bewirkt muß man natürlich nah genug am Geschehen
sein. Nebel und Blitz vertragen sich nicht wenn der Nebel vor
den Musikern ist.
Eine
leicht reduzierte Blitzleistung kann die Stimmung weiter verbessern.
Vorrausetzung hierfür ist aber, daß die Belichtungszeiten
verwackelungsfrei gehalten werden können. Stativ hilft meistens
nicht, das wackelt durch den Bass, und außerdem halten die
Musiker nicht still. Bildstabilisatoren helfen nur bei langen
Brennweiten, bei kurzen kommt man zwar zu sehr langen Belichtungszeiten,
die die Kamera ruhig hält, aber die Musiker zappeln genauso
wie bei der Stativ-Lösung.
Mit
geringer Lichtstärke und Empfindlichkeit lassen sich auch
richtig belichtete Konzertphotos machen. Nur ergeben sich dann
lange Belichtungszeiten. Solange der Blitz ausreicht werden die
Musiker trotzdem scharf abgebildet, es können aber (vielleicht
auch gewünschte) Wischspuren entstehen.
Wenn
alles nichts hilft, hilft warten. Und zwar auf mehr Licht. Einfach
mal den (internen) Belichtungsmesser beobachten, und nur dann
Photos machen, wenn die Belichtungszeiten sich in einem vernünftigen
Rahmen befinden. (Quelle:
fotocommunity)
Schutz
vor Bilderklau
Wasserzeichen
sind von Geldscheinen bekannt. Hält man einen gegen das Licht,
sieht man ein sonst unsichtbares Bild, das die Echtheit des Geldscheins
bestätigt. Im Zeitalter des Internets, wo Fotos weltweit
in Online-Galerien gezeigt werden, ist es nahe liegend, dass auch
diese "kopiert" bzw. "gestohlen" werden können
und sie jemand anders als sein (geistiges) Eigentum ausgibt. Ähnlich
wie bei Geldscheinen gibt es auch digitale (sichtbare und unsichtbare)
Wasserzeichen und andere Schutzmechanismen. (Benjamin Kirchheim)
Bild 1: bildschutz [Screenshot: MediaNord]
Ein
Fotograf ist glücklich über eine sehr gelungene Aufnahme
und zeigt sie stolz in einer Online-Bildergalerie. Einige Tage
später findet er dasselbe Bild in einer anderen Galerie von
einem anderen Fotografen, der behauptet, das Bild selbst gemacht
zu haben. Die Bilder sind identisch. Wem gehört es nun? Schlimmer
wird es, wenn jemand ein solches gestohlenes Bild verkauft, und
dadurch mit fremdem Eigentum nicht nur Anerkennung, sondern auch
Geld verdient. Vor solchem Vorgehen kann man sich allerdings (in
gewissem Rahmen) schützen.
Der
einfachste Bildschutz ist eine niedrige Bildqualität. Ist
die Auflösung zu gering und die Komprimierung zu hoch, wird
niemand ein Bild klauen und verkaufen, denn es eignet sich nicht
für den Druck oder eine Ausbelichtung. Hierbei sollte man
aber beachten, dass schon ein 1.024 x 768 Pixel großes Bild
für einen 10x15-Abzug reicht – wenn auch nicht in TOP-Qualität.
Man sollte Bilder also besser in Größen ausstellen,
die höchstens "Briefmarkenqualität" haben,
also z. B. in 640 x 480 Pixel. Solche Bilder sind allenfalls für
Webseiten interessant.
Bild 1: Copyrightvermerk [Screenshot: MediaNord]
Will
man jedoch auch die beeindruckende Qualität seiner Bilder
demonstrieren, dann möchte man es nicht so stark verkleinern.
Man muss also andere Wege gehen. Hierzu gehören vor allem
Copyright-Vermerke oder Logos direkt auf dem Bild; meistens werden
diese am Bildrand platziert. Wer ein solches Bild stehlen möchte,
muss sich schon etwas mit EBV befassen und das Copyright wegschneiden.
Der beste Schutz ist daher also ein Copyrightvermerkt quer über
das Bild – aber das stört den normalen Betrachter mit
ziemlicher Sicherheit. Hier gilt es, den besten Kompromiss aus
Schriftgröße und Transparenz zu finden, damit der Schutz
zwar wirksam, aber nicht störend wirkt.
Eine
weitere Möglichkeit sind unsichtbare Copyright-Vermerke im
Bild. In den EXIF-Daten ist es möglich, ein Copyright zu
platzieren – dieses lässt sich aber einfach entfernen.
Wirklich wirkungsvoll sind Daten, die in das Bild codiert werden
und auch von einer Bildbearbeitung nicht so einfach beseitigt
werden können. Die entsprechenden Daten können nur von
den dafür bestimmten Programmen ausgelesen werden. Das Ganze
geht so weit, dass es gegen entsprechende Bezahlung Suchroboter
im Internet gibt, die gezielt nach gestohlenen Bildern suchen,
so etwas kann sich aber allenfalls ein Profi leisten.
Von
den vielen Möglichkeiten muss sich der Anwender schlussendlich
eine Kombination aussuchen, die ihm am praktikabelsten erscheint
– z. B. sichtbarer Copyright-Vermerk und nicht zu große
Bildgröße. Man sollte es in jedem Fall vermeiden, die
Originalbilder in voller Auflösung aus der Kamera ins Internet
zu stellen – es sei denn, einem ist die Verwendung eigener
Bilder durch Fremde gleichgültig.
Zum
Bildschutz gibt es Programme, die sich darauf spezialisiert haben.
Natürlich ist es mit Kenntnissen in gängigen EBV-Programmen,
wie z. B. Photoshop, auch möglich, Copyrightvermerke ins
Bild zu schreiben. Ein kostenloses Schutztool ist z. B. "Bildschutz"
(siehe weiterführende Links). Das Programm ist für private
Zwecke frei verfügbar, und mit seiner Hilfe kann man kinderleicht
Copyrightvermerke und Ähnliches in Bildern platzieren.
Digitaler
Kopierschutz und Wasserzeichen für digitale Fotos, Bilder
Kopierschutz und Wasserzeichen schnell und einfach erstellen
Bildschutz
Pro wurde konzipiert, um digitale Bilder schnell und
einfach mit digitalen sichtbaren Wasserzeichen und/oder einem
unsichtbaren Copyright-Vermerk zu versehen.
fotos,
iptc, exif, digital, digitaler kopierschutz, konvertierung, Grafik,
Grafiken, Bild, Wasserzeichen, Foto, Software, Freeware, schützen,
schutz, copyright, Thumbnail, bildbearbeitung, BMP,TIFF,TIF, GIF,
PNG, JPG, JPEG, Freeware, jpg, jpegNur wenige Mausklicks genügen,
damit Bildschutz Pro ganze Verzeichnisse, auch mit tausenden von
Bildern verarbeitet und Ihre Fotos mit Ihrem digitalen Stempel,
einem Wasserzeichen als Kopierschutz oder auch für Marketingzwecke
versieht.
Bildschutz
fügt in Bild, Grafik (TIF, GIF, JPG, BMP etc.) und Foto Ihr
Copyright (Kopierschutz) oder eine beliebige Werbung als Wasserzeichen
ein. Auch ein beliebiger Text läßt sich als digitales
Wasserzeichen verwenden oder eine Grafik (ebenfalls TIFF, GIF,
JPG, BMP, WMF z.B. Logos) die Sie als Wasserzeichen in zu schützende
Bilder einblenden können.
Ihr Copyright kann sichtbar und unsichtbarer als Kopierschutz
in JPEG-Dateien geschrieben werden. Selbstverständlich ist
Bildschutz auch IPTC- und EXIF-kompatibel. Mit Bildschutz schützen
Sie Ihre Bilder einfach, schnell und und effizient, probieren
Sie es einfach aus, mit der kostenlosen Freeware
Bildschutz
ist Kopierschutz und Grafikkonverter, eine unentbehrliche Software
für Fotografen, Grafikdesigner, und alle, die Fotos oder
Grafiken digital weitergeben oder ins Web stellen und veröffentlichen
und vor fremden Zugriff schützen oder als Werbeträger
nutzen wollen.
Die
wichtigsten Eigenschaften von Bildschutz (digitales Wasserzeichen
als Kopierschutz) sind:
Verarbeitung
aller gängigen Grafikformate wie JPG, BMP, GIF, PNG, TIFF,
WMF und EMF
mehrzeilige Text- oder Grafikeinblendungen in Einzelbilder
automatische Thumbnailerstellung (frei skalierbar & Stapelverarbeitung)
automatische Erstellung von Wasserzeichen (Text/Grafik) in eine
Gruppe von Bildern
freie Definition der Einstellungen für Text-Wasserzeichen
und Grafik-Wasserzeichen
Gemeinsame Verwendung von Text- oder Grafikwasserzeichen
manuelle oder automatische Konvertierung in andere Grafikformate
(Stapelverarbeitung)
geeignet zur reinen Konvertierung aller gängigen Grafikformate
von/nach
JPG, BMP, GIF, PNG, TIFF, WMF und EMF nutzbar
Wasserzeichen
können aus beliebigem Text oder Grafik wie beispielsweise
Logos bestehen, die wichtigsten Möglichkeiten sind:
Freie
Definition der Texte, der Zeichengröße, der Zeichenfarbe
und der Schriftart.
Freie Positionierung des Wasserzeichens an sieben vordefinierten
Stellen und beliebig einstellbarer Seitenrand.
Stufenlos einstellbare Transparenz der Text- wie auch der Grafikwasserzeichen.
Alle
Einstellungen lassen sich speichern und wieder laden. Schneller
und viel einfacher als mit jedem Grafikprogramm lassen sich mit
Bildschutz Ihre Werke mit einem Kopierschutz versehen und Wasserzeichen
in Ihre Bilder und Grafiken einfügen
>>>
Download
Fototipp
- Schnellzugriff:
Hier finden Sie in kompakter
Form die Links zu allen digitalkamera.de-Fototipps. Für den
schnellen Zugriff übersichtlich nach Rubriken und dem Erscheinungsdatum
sortiert.
Da
ein Tipp in unterschiedliche Rubriken "passen" kann,
ist es möglich, daß einige Tipps mehrmals in dieser
Übersicht erscheinen.
>>>
HIER klicken
Konzertfotografie-FAQ
Diese
FAQ soll Einsteigern als Orientierungshilfe dienen. Die in diesem
Dokument enthaltenen Texte dürfen für private Zwecke
heruntergeladen werden. Eine Veröffentlichung bedarf der
Zustimmung des Autors (Kontakt über peter@musixs.de).
>>>
HIER klicken