Tips zur Konzertfotografie ...

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Die ausgestellten Fotos auf dieser Homepage unterliegen dem Copyright der jeweiligen Fotografen
und dürfen nicht ohne die schriftliche Erlaubnis des Fotografen auf anderen Internetseiten veröffentlicht
oder als Druck veräußert werden.

Wir möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, daß alle Fotos nur da zu dienen, den Bands einen größeren Bekanntheitsgrad zu verschaffen. Abgelichtete Personen sollen in keiner Weise der Lächerlichkeit ausgesetzt, diffamiert, beleidigt oder deren Persönlichkeitsschutz verletzt werden.

Alle Bilder sind © und Eigentum des Fotografen
Gernot W. Freudenberger / Hattersheim

 


Bitte RECHT freundlich!? Konzertfotos...

Bitte RECHT freundlich!? Konzertfotos und ihr Verhältnis zum Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz
von Rechtsanwalt & Journalist Olaf Kretzschmar

"Klick" macht es, und diesmal ist es nicht der Auslöser der Kamera des Bildjournalisten, sondern es sind die Handschellen, die sich um seine Handgelenke schließen.

Diese zugegebenermaßen überspitzt und pointiert wiedergegebene Szenerie ist zumindest nach dem Wortlaut des Kunsturhebergesetzes, das mit § 22 das Recht am eigenen Bild schützt und die Verbreitung sowie das öffentliche zur Schau stellen des Bildnisses mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, denkbar, wenn dies auch eher realitätsfern sein dürfte.


Mit Akkreditierung ganz vorne
Es entspricht gängiger Praxis, dass Fotografen von Konzertveranstaltern sogenannte Akkreditierungen erhalten, um sich für den Verlauf der Bühnenshow 90 Minuten im Fotograben tummeln und ihrer Tätigkeit als Chronisten des Bildgeschehens nachgehen zu dürfen. Wer eine solche Akkreditierung ergattert hat, muss sich zumindest keine Sorgen darüber machen, das Hausrecht des Veranstalters zu verletzen. Die ?nackte? an das Revers geheftete Karte mit der Aufschrift ?Fotograf? o.ä. besagt auch erst einmal nicht mehr, als dass man den Ort der Veranstaltung überhaupt betreten und dort Fotoaufnahmen anzufertigen befugt ist.

Sind die Aufnahmen erst einmal auf den Filmstreifen gebannt, stellt sich die Frage, was nun mit dem gewonnenen Negativ anzustellen ist.

Unser Fotograf schaut zur Klärung dieser Fragestellung auf seine Karte, mit der die Akkreditierung dokumentiert ist und stellt in den meisten Fällen fest, dass er danach genau so schlau ist wie vorher. In den seltensten Fällen, lassen sich nämlich Fotografen von dem, die jeweilige Band vertretenden Konzertveranstalter oder aber von der Band selbst, bzw. ihrem Management die ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilen, die mit Einverständnis aufgenommenen Fotos für die konkret von ihnen verfolgten Zwecke zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten. Genau dies wäre, gerade im Hinblick auf die als "Dauerbrenner" zu bezeichnenden rechtlichen Konflikte zwischen Bands und Fotografen im Zusammenhang mit der Nutzung von Konzertfotos äußerst wichtig und im Interesse der Rechtssicherheit für beide Seiten auch unbedingt empfehlenswert. § 22 KUG drückt dies in seinen Sätzen 1 und 2 so aus: ?... Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhält. ...?. Eine ausdrückliche, aus Gründen der Beweisbarkeit am besten schriftliche Einverständniserklärung sollte also angestrebt werden. Hierbei ist peinlich darauf zu achten, dass die Art und Weise der später beabsichtigten Verwendung, genau bezeichnet wird. Das Einverständnis kann sich etwa konkret auf die Veröffentlichung der Fotos im Internet oder auch das Anbieten der Bilder an Dritte gegen Entgelt beziehen. Letztlich weiß jeder Fotograf selbst am besten, wofür er welche Fotos verwenden möchte und sollte diese Zwecke, einer von ihm zur Unterschrift vorgefertigten Einwilligungserklärung zu Grunde legen, es sei den ihm kommt bereits einer der in § 23 KUG normierten Ausnahmetatbestände zu Hilfe.

Willkommen in der Wirklichkeit! Wie so oft decken sich Realität und Wunschdenken meist nicht. Sprich: außer dem besagten ?nackten? Fotopass hat unser Fotograf Nichts in der Hand. Will er nun Abzüge von den Bildern machen und für seine Zwecke nutzen, muss er sich die Frage stellen, ob die erteilte generelle Erlaubnis die Fotos aufzunehmen noch die von ihm verfolgten Verwertungsziele deckt.

In diesem Zusammenhang ist mangels ausdrücklicher Regelung auf die Rechtsfigur der sog. "Zweckbestimmung" zurückzugreifen. Nicht selten ergibt sich das Problem, dass Fotografen sich nicht darüber im Klaren sind, dass es gilt, den Geltungsbereich der erteilten Einwilligung zu ermitteln. Stattdessen wird mehr oder weniger sorglos angenommen, man könne mit der in einer bestimmten Konstellation gestatteten Abbildung einer Person zukünftig nach Belieben verfahren und die Bilder ohne Berücksichtigung eines Veröffentlichungszwecks veräußern oder öffentlich zugänglich machen.

Grundsätzlich gilt:
Wie im Bereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts generell, wird man auch für den Spezialfall des Rechts am eigenen Bild von der Regel ausgehen müssen, dass die Einwilligung nur soweit reicht, wie der mit ihrer Erteilung verfolgte Zweck (Löffler/Steffen, Presserecht, § 6 LPG, Rdnr. 127). Ist der Veröffentlichungszweck nicht Gegenstand der ausdrücklichen Einigung, so ist er den Umständen zu entnehmen, die für die Erteilung maßgeblich waren (OLG Hamburg, AfP 81, 356 ? Intime Sprechstunde). Mangels ausdrücklicher Vereinbarung erfasst die Einwilligung zur Herstellung von Fotografien nicht auch die Verwendung der so entstandenen Fotos für Werbung/Merchandising (Soehring/ Hoeren, Presserecht, Rdnr. 21.25). Nun kann man sich freilich trefflich darüber streiten, welche Handlungen dem sog. Merchandising unterfallen ? im engeren Sinne sicherlich zunächst der Einsatz von Bildern zum Zwecke der Verkaufsförderung bezogen auf andere Waren oder Dienstleistungen. Der Verkauf von Konzertfotos könnte jedoch ebenso als Merchandising um der Bilder selbst Willen verstanden werden. Der Einsatz einer Aufnahme zu Werbezwecken ist ohne spezielle Vereinbarung prinzipiell unzulässig und kann ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn eine, jedenfalls schlüssige Einwilligung den Umständen des konkreten Falles entnommen werden kann. So liegt etwa eine Einwilligung nicht vor, wenn ein Model anlässlich einer Modenschau berechtigtermaßen fotografiert wird und die so entstandenen Bilder nicht nur im Rahmen der reinen Berichterstattung über die Modenschau, sondern auch in der Werbung, benutzt werden (OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1112).

Zu beachten ist auch, dass die generelle Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildes jedenfalls nicht eine solche Veröffentlichung deckt, die den Betroffenen in unvorhersehbarer Weise in einen Zusammenhang bringt, durch den seine Ehre schwer beeinträchtigt wird (OLG Hamburg, AfP 81, 356 ? Intime Sprechstunde). Vorsicht ist auch dort geboten, wo durch die Veröffentlichung die Intimsphäre des Betroffenen verletzt sein könnte.

Die o.g. Ausführungen zeigen, dass die Auslegung einer nur schlüssig, nicht aber ausdrücklich erklärten Einwilligung in die Veröffentlichung von Konzertfotos oft zum Nachteil des Bildjournalisten ausgehen kann, insbesondere wenn er beabsichtigt, die Bilder auf seiner Webseite zu veröffentlichen oder wenn er, über den bloßen Zweck der Berichterstattung über das Ereignis, im Rahmen dessen die Fotos aufgenommen wurden, zu berichten hinaus, er beabsichtigt, die Bilder Dritten zum Kauf anzubieten.

Hat er sich diese Zwecke zuvor schriftlich vom Abgelichteten absegnen lassen, kann er beruhigt seinem Beruf nachgehen, ohne das Eintreffen von Abmahnschreiben befürchten zu müssen, die übrigens auch nicht selten zu Unrecht ausgesandt werden.

"Klick" macht es da; aber nun ist es wieder das Geräusch der Kamera unseres Fotografen, der dazu gelernt hat und bei dem Veranstalter des Konzerts vorher um die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung der von ihm angefertigten Konzertfotos für die von ihm verfolgten Zwecke nachgesucht hatte.
Zum Verfasser

(Quelle):
Dieser Artikel wurde im September 2005 von dem Rechtsanwalt und Journalisten Olaf Kretzschmar verfasst. Olaf Kretzschmar ist Spezialist im Bereich Medien- und Presserecht und Hausjutiziar des DPV. Er führt eine eigene Kanzlei (www.kiel-recht.de) und steht unseren Mitgliedern innerhalb der Rechtsberatungshotline für Fragen gerne zur Verfügung.



Grundsätzlich ist vor Konzertaufnahmen eine Genehmigung des Veranstalters einzuholen. Ein Standort in Bühnennähe ist günstig, aber auch Totalen aus größerer Distanz geben die Stimmung gut wieder. Wegen der schwierigen und stets wechselnden Lichtverhältnisse sind manuelle Kamera-Einstellungen und höhere ISO- Empfindlichkeiten zu bevorzugen.

Bei Konzertaufnahmen haben der Fotograf und seine Ausrüstung sich vor allem auf die stets wechselnden Situations- und Lichtverhältnisse einzustellen. Freistellung der Akteure, Nutzung von Gegenlicht, Anschnitt der Instrumente und das Spiel mit der Schärfentiefe gehören zu den Rezepten für die richtige Musik im Bild. Digitale Spiegelreflexkameras mit langen Zoom-Brennweiten bringen die besten Grundvoraussetzungen für gelungene Aufnahmen mit. Hohe Lichtstärken, AF-Spotmessung und Serienbildmodi bringen gute Ergebnisse. Aber auch einige Kameras der Prosumer-Klasse besitzen eingeschränkte Eignung für die Konzertfotografie.


Der Besuch eines Live-Konzertes, sei es Rockmusik, Jazz oder auch eine andere Musikrichtung, ist immer ein Erlebnis – durch die zumeist eingesetzten effektvollen Beleuchtungen und Nebelmaschinen nicht nur für das Ohr, sondern auch für das Auge. Keine Frage, dass man so etwas daher auch gerne fotografisch festhalten möchte. Bei einem Open-Air-Konzert bei Tageslicht werden hier fotografisch keine besonderen Ansprüche gestellt. Bei den eher üblichen abendlichen Konzerten – ob nun Open-Air oder in Hallen – mit ausschließlichem Kunstlicht sieht es dagegen anders aus. Die Tipps in dieser zweiteiligen Folge beziehen sich auf solche Veranstaltungen. In diesem ersten Teil geht es zunächst um allgemeine Ratschläge, im folgenden 2. Teil wird auf Feinheiten der Aufnahmetechnik sowie die Bildgestaltung näher eingegangen.
(Quelle: Bernd Jaeger)

Konzertfotografie – Musik im Bild Teil 1

Wie gelingen dabei eindrucksvolle Fotos? Zunächst ist es wichtig, dass man einen guten Standort für die Aufnahmen hat (es kann natürlich auch ein gut gelegener Sitzplatz sein). Denn je näher man an die Bühne heran kann, um so besser und aussagekräftiger werden die Aufnahmen. Wegen der häufig im Sekundentakt oder nach dem Musik-Rhythmus wechselnden, zumeist farbigen Bühnenbeleuchtung ändern sich die Lichtverhältnisse ständig. Und vielfach ist die Beleuchtung – trotz der vermeintlichen „Lichtfülle“ – für Aufnahmen mit üblichen Digitalkameras zu schwach, so dass man hier auf zu lange Belichtungszeiten kommt, um bewegungsscharfe Fotos der selten stillstehenden Akteure zu erzielen. Hier muss man einfach geduldig auf ebenso plötzlich eintretende, deutlich bessere Lichtverhältnisse warten. Nicht selten gibt es einen Zusatzspot auf den Sänger oder auch für kurze Zeit (häufig zum Ende des jeweiligen Titels) auch mal fast „volle“ Beleuchtung. Solche Gelegenheiten gilt es dann auszunutzen.

Der Einsatz von Blitzgeräten verbietet sich zumeist von selbst, da einerseits die in den Kameras eingebauten Blitzgeräte einfach keine ausreichende Lichtstärke und Reichweite haben und andererseits in vielen Fällen offiziell der Einsatz von Blitzgeräten unerwünscht oder gar verboten ist. Wegen derart schlechter Lichtverhältnisse sind hier die Erkenntnisse aus der „Available-Light“-Fotografie zu verwerten (siehe dazu unten stehenden Link). In dem Fototipp wird auf die hier zu beachtenden Kameraeinstellungen sehr detailliert eingegangen; deshalb kann hier auf eine Wiederholung verzichtet werden. In jedem Fall sind hier Digitalkameras im Vorteil, welche manuelle Einstellungen in Form von Zeit- oder Blendenvorwahl ermöglichen und die außerdem bei höheren ISO-Werten kürzere Belichtungszeiten und damit eine noch vertretbare Bildqualität liefern.
Aber auch mit einfachen und sogar vollautomatischen Kameras können bei derart ungünstigen Lichtverhältnissen durchaus brauchbare bis gute Aufnahmen gelingen, wenn auch die fotografischen Möglichkeiten zumeist konstruktionsbedingt und damit die „Ausbeute“ deutlich eingeschränkt sind. Mit einfacheren Kameras sollte man sich nach Möglichkeit auf die „Totale“ (Gesamtaufnahme der Gruppe) beschränken; auch weil hier das Licht in der Summe besser ist und man hierdurch noch vertretbar kurze Belichtungszeiten erreichen kann. Gerade solche Aufnahmen zeigen sehr schön die Lichtstimmung der Bühne, so dass der Gesamteindruck gut weitervermittelt werden kann, so wie man ihn auch vor Ort empfunden hat. Einige Aufnahmen in dieser Auffassung sind hier als Beispiele dargestellt.

Grundsätzlich gilt bei Konzertaufnahmen, dass man es einfach probieren muss und bei Misserfolgen nicht gleich aufgeben darf. Es geht vielmehr darum, die eigene Aufnahmetechnik, vielleicht sogar seinen eigenen Stil zu finden, zu verbessern und verfeinern. Hierbei ist sehr hilfreich und zu berücksichtigen, dass digitale Aufnahmen ja praktisch "nichts kosten" und man auch mit einer analogen Kompaktkamera keinesfalls bessere Ergebnisse erzielen würde.

Abschließend sei noch angemerkt, dass man sich bei Konzertaufnahmen grundsätzlich zuvor nach einer Fotogenehmigung erkundigen sollte. Bei vielen großen Konzerten wird diese nämlich oft nicht erteilt; zumeist aus urheberrechtlichen Gründen. In diesen Fällen sollte man sich allein dem Musikgenuss hingeben, denn jeder Veranstalter hat das Recht hierüber zu entscheiden, was man grundsätzlich respektieren sollte.


Konzerte sind für den Fotografen vor allem auch ein visuelles Erlebnis. Und es geht ihm in erster Linie darum, die jeweilige Stimmung richtig ins Bild zu setzen. Im vorigen Fototipp ging es zunächst um grundlegende Voraussetzungen für effektvolle Bühnenfotos. In diesem zweiten Teil folgen nun einige praktische Tipps für eindrucksvolle Aufnahmen, und es soll auch etwas zur Bildgestaltung bei Konzertaufnahmen gesagt werden.
(Bernd Jaeger)

Konzertfotografie – Musik im Bild Teil 2


Neben den Gesamtaufnahmen (den "Totalen") der Bühne mit der gesamten Gruppe wirken selbstverständlich Nahaufnahmen der Musiker häufig sehr interessant und eindrucksvoll. Hierfür benötigt man zumeist eine „lange“ Brennweite, also ein Teleobjektiv oder ein bis in den Telebereich regelbares Zoomobjektiv, damit man die gewünschte vergrößerte Darstellung auch erzielen kann. Und noch wichtiger als bei den Gruppen-Gesamtaufnahmen ist hier die jeweilige Beleuchtung, welche auf den groß dargestellten Musiker fällt – hiermit steht und fällt auch die Brauchbarkeit der Aufnahme. Diese Beleuchtung hat fast nie der Fotograf in der Hand, weil sie vom Veranstalter nach eigenem Ermessen gesetzt werden, und Blitzlicht scheidet aus unterschiedlichen Gründen meist aus. Es geht also auch hier wieder einmal um das Thema Fotografie bei "available Light" (siehe auch weiterführenden Link). Zur Technik ist anzumerken, dass eine hohe Lichtstärke des verwendeten Objektivs im Telebereich gegeben sein sollte – also eine Blende von 2,8 bis max. 3,5. Ansonsten wird man nur bei allerbesten (und zumeist nicht vorliegenden) Lichtverhältnissen ausreichend kurze Belichtungszeiten erreichen. Eine auf Kleinbildformat umgerechnete Brennweite zwischen mindestens 85 mm bis 200 mm sollte zur Verfügung stehen, selbst wenn man seinen Standpunkt in der Nähe der Bühne hat.


Für Format füllende Porträtaufnahmen der Akteure ist es zweckmäßig, den Musiker zunächst einige Zeit anzuvisieren und im richtigen Moment (abhängig von Beleuchtung, Gesichtsausdruck und freiem Blick auf die Person) auszulösen. Da die Beleuchtung häufig im Sekundentakt oder rhythmisch stark (zumeist auch farblich) verändert wird, empfiehlt es sich außerdem, hierbei die Kamera auf Serienbildmodus einzustellen, um später aus einer Reihe von Aufnahmen das beste Bild auswählen zu können. Die Belichtungsmessung sollte bei nahezu Format füllenden Aufnahmen von Musikern sinnvoller Weise auf „Spotmessung“ oder zumindest „mittenbetonte Selektivmessung“ (wenn verfügbar) geschaltet werden, damit man zu starke Einflüsse der restlichen Beleuchtung ausschaltet. Hier ist aber zu empfehlen, die besten Ergebnisse – die kamerabedingt sehr unterschiedlich ausfallen können – in der Praxis zu erproben.

Bei der Bildgestaltung sollte eine "schöne" Freistellung des in Großaufnahme abzulichtenden Musikers angestrebt werden. Hierbei ist es wichtig, dass möglichst auch keine fremden Mikrofone oder Teile von anderen Instrumenten die Person teilweise verdecken. Außerdem sollte man beachten, dass ein vom Künstler gespieltes Instrument – wenn man ihn nicht als reines Porträt haben will – auch zumindest angeschnitten mit im Bild ist und nicht etwa grob abgeschnitten wird. Auch die Freistellung vom Hintergrund ist wichtig – dieses ist (je nach verwendeter Kamera) bei offener Blende und langer Brennweite zumeist ohnehin gewährleistet, sonst ist dies aber für die Bildwirkung unbedingt anzustreben. Denn ein unruhiger und zu scharfer Hintergrund kann die Bildwirkung stark stören und teilweise komplett zunichte machen. Interessant sind auch Aufnahmen von zwei oder drei gestaffelt stehenden Musikern, wobei die Schärfe selektiv auf einem liegt – die hierzu kontrastierende, schon deutliche Unschärfe des zweiten Musikers kann die Bildwirkung ebenfalls stark erhöhen. Wenn man sich – im günstigsten Fall – relativ frei vor der Bühne bewegen kann, sollte man den Aufnahmestandpunkt unbedingt auch einmal wechseln. Aufnahmen aus verschiedenen Richtungen können ganz andere Lichtstimmungen ergeben; auch Licht im Rücken des Künstlers kann dabei ausgenutzt werden, welches dann ein interessantes Gegenlicht und einen Lichtschein um die Haare oder das Gesicht (eine so genannte "Spitze") ergibt. Die Konzertfotografie lebt insbesondere von der Lichtstimmung sowie der dem Betrachter übermittelten Atmosphäre – daher stört hier in aller Regel ein leichtes Bildrauschen nicht, und es kann durchaus in vielen Fällen sogar noch stimmungsverstärkend realistisch eingesetzt werden.


Welche digitalen Kameras sind nun geeignet oder zu bevorzugen? Die Konzertfotografie der „fortgeschrittenen“ Art ist eindeutig eine Domäne der digitalen Spiegelreflexkameras (DSLRs), da hier einige Grundeigenschaften für gelungene Aufnahmen praktisch „eingebaut“ sind. So ist es wegen der Beleuchtung zumeist notwendig, mit hohen und höchsten ISO-Werten zu arbeiten, was bei digitalen Kompaktkameras entweder gar nicht möglich ist oder mit nicht mehr vertretbarem Bildrauschen einhergeht. Sehr wichtig ist auch ein guter Autofokus, der selbst bei schlechteren Lichtverhältnissen, wie sie hier meist vorliegen, noch möglichst schnell arbeitet. Schließlich ist auch die häufig erwünschte geringe Schärfentiefe bei lichtstarken Objektiven an DSLRs sehr viel einfacher zu erzielen, da diese aufgrund ihrer größeren Bildsensoren eine deutlich geringere Schärfentiefe besitzen und mithin das „Freistellen“ des Objekts besser ermöglichen. Als besonders geeignet erweisen sich in der Praxis Tele-Zoomobjektive mit Brennweiten von 70 - 200 mm und einer durchgängigen Lichtstärke von 2,8; ferner Festbrennweiten von 85 mm, 135 mm und 200 mm mit Lichtstärken von 2,8, 2,0, 1,8 oder sogar 1,4. In Einzelfällen kann man sogar noch mit den „Standardobjektiven“ 50 mm und Lichtstärken von 1,7/1,8 oder besser noch 1,4 gelungene Aufnahmen erzielen – hierbei sollte man allerdings schon „hautnah“ an die Musiker gelangen können. Je nach Lichtverhältnissen sowie der Art des Konzertes kann man natürlich auch noch mit lichtschwächeren Objektiven (z. B. in der Art eines 75 - 300 mm /F4 - 5,6) zu durchaus brauchbaren Ergebnissen gelangen. Zu diesen Angaben sei angemerkt, dass es sich dabei jeweils um KB-äquivalente Brennweiten handelt.

Neben einer ausreichenden Vorsorge gegen eigenes Verwackeln (etwa durch ein "mobiles" Einbeinstativ) – ist unter den ständig wechselnden gesamten Aufnahmeverhältnissen besonders auf die gute Ausleuchtung als auch auf die Ruhepunkte in der Bewegung der Musiker spontan einzugehen. Hilfreich gegen eigenes Verwackeln (aber nur gegen dieses) kann auch ein Bildstabilisator im Objektiv oder gar in der Kamera sein (bislang erstmalig nur in der Konica Minolta Dynax 7D verfügbar). Diese Ausführungen sollen keinesfalls das „Aus“ für Kameras der so genannten Prosumer-Klasse bei solchen Aufnahmen bedeuten. Beispielhaft seien die Konica Minolta Dimage A2, Sony DSC-F828 oder die Panasonic Lumix DMC-FZ3, 10 und 20 erwähnt. Hierbei hat man es zumeist mit hochlichtstarken Objektiven und großen Brennweitenbereichen zu tun. Außerdem ist häufig auch ein Bildstabilisator integriert, was grundsätzlich die Eignung für Konzertaufnahmen bedeutet. Probleme sind hier zumeist nur die bei schlechten Lichtverhältnissen teilweise doch relativ trägen Autofokussiereinrichtungen, die (Sensorgrößen bedingte) recht große Schärfentiefe sowie das Rauschen bei hohen ISO-Werten.


Konzertfotografie

Im Moment bezieht sich dieser Artikel auf Konzerte im Sinne von "Rock/Pop" usw. Vom Photographischen her also auf das Einfangen der vielen bunten Lichter und Effekte.

Beim Photographieren von Konzerten bestehen zwei Probleme:

* relativ wenig Licht
* zu einem guten Teil Gegenlicht

Es gibt immer wieder heftige Diskussionen darüber, ob man Konzert-Photos mit Blitz macht oder nicht. In vielen Fällen ist es auch vom Veranstalter verboten.

Die Vorgehensweise mit Blitz ist aber auch in vielen anderen Fällen mit ähnlichen Beleuchtungssituationen interessant:

* Disco
* Kneipen
* Theater und sonstige Show-Veranstaltungen mit effektvoller Beleuchtung
* usw.

Mischen von Beleuchtung und Blitz

Ohne Vorwissen ist wohl der erste Versuch, Bilder mit Blitz aufzunehmen. Vorausgesetzt man ist in Blitzreichweite erhält man damit von den Musikern ausreichend scharfe, richtig belichtete Photos. Wenn man sich auf die automatischen Kameraeinstellungen verlassen hat stehen die Musiker nun entweder im Dunkeln, oder man hat die Bühne mit dem Blitz vollständig ausgeleuchtet. Von dem bunten Licht keine Spur. Nun folgt der zweite Versuch, ohne Blitz. Nun hat man die Lichtstimmung eingefangen, aber das Bild ist oft verwackelt und die Musiker sind durch das häufige Gegenlicht zu dunkel. Eine mögliche Lösung ist die Mischung aus beiden Versuchen. Die meisten Kameras schalten bei dem Einsatz eines Blitzes zur Blitzsynchronzeit. Dies ist der entscheidende Fehler. Benötigt wird die sogenannte Langzeit-Synchronisierung. Das bedeutet Belichtungszeiten länger als die Blitzsynchronzeit. Dann bekommt man durch die lange Belichtungszeit genug Bühnenlicht und durch den Blitz gut ausgeleuchtete Musiker.

Wie stellt man das nun an der Kamera ein?

Das Ziel ist, die Kamera dazu zu bringen trotz Blitz die Belichtungseinstellung (Zeit/Blende) zu benutzen, die sie auch ohne Blitz verwendet hätte. Dazu versucht man als "Trockenübung" folgendes:

* bei schlechten Lichtverhältnissen mit Automatik-Funktion ohne Blitz (z.B. Programm-Automatik "P") messen, die eingestellte Blende/Zeit merken.
* nun Blitz aktivieren und eine Einstellung suchen, die zur gleichen Blenden/Zeitkombination führt.

Bei Kompaktkameras könnte der Nacht-Modus die richtige Wahl sein. Da wird meist Blitz mit "langen" Belichtungszeiten für den Hintergrund kombiniert.

Idealerweise verwendet man für Konzert-Photos hohe Empfindlichkeit in Kombination mit lichtstarken Objektiven. Nach Möglichkeit kurze Brennweiten um Verwackeln zu verhindern. Damit der Blitz etwas bewirkt muß man natürlich nah genug am Geschehen sein. Nebel und Blitz vertragen sich nicht wenn der Nebel vor den Musikern ist.

Eine leicht reduzierte Blitzleistung kann die Stimmung weiter verbessern. Vorrausetzung hierfür ist aber, daß die Belichtungszeiten verwackelungsfrei gehalten werden können. Stativ hilft meistens nicht, das wackelt durch den Bass, und außerdem halten die Musiker nicht still. Bildstabilisatoren helfen nur bei langen Brennweiten, bei kurzen kommt man zwar zu sehr langen Belichtungszeiten, die die Kamera ruhig hält, aber die Musiker zappeln genauso wie bei der Stativ-Lösung.

Mit geringer Lichtstärke und Empfindlichkeit lassen sich auch richtig belichtete Konzertphotos machen. Nur ergeben sich dann lange Belichtungszeiten. Solange der Blitz ausreicht werden die Musiker trotzdem scharf abgebildet, es können aber (vielleicht auch gewünschte) Wischspuren entstehen.

Wenn alles nichts hilft, hilft warten. Und zwar auf mehr Licht. Einfach mal den (internen) Belichtungsmesser beobachten, und nur dann Photos machen, wenn die Belichtungszeiten sich in einem vernünftigen Rahmen befinden. (Quelle: fotocommunity)


Schutz vor Bilderklau

Wasserzeichen sind von Geldscheinen bekannt. Hält man einen gegen das Licht, sieht man ein sonst unsichtbares Bild, das die Echtheit des Geldscheins bestätigt. Im Zeitalter des Internets, wo Fotos weltweit in Online-Galerien gezeigt werden, ist es nahe liegend, dass auch diese "kopiert" bzw. "gestohlen" werden können und sie jemand anders als sein (geistiges) Eigentum ausgibt. Ähnlich wie bei Geldscheinen gibt es auch digitale (sichtbare und unsichtbare) Wasserzeichen und andere Schutzmechanismen. (Benjamin Kirchheim)

Bild 1: bildschutz [Screenshot: MediaNord]

Ein Fotograf ist glücklich über eine sehr gelungene Aufnahme und zeigt sie stolz in einer Online-Bildergalerie. Einige Tage später findet er dasselbe Bild in einer anderen Galerie von einem anderen Fotografen, der behauptet, das Bild selbst gemacht zu haben. Die Bilder sind identisch. Wem gehört es nun? Schlimmer wird es, wenn jemand ein solches gestohlenes Bild verkauft, und dadurch mit fremdem Eigentum nicht nur Anerkennung, sondern auch Geld verdient. Vor solchem Vorgehen kann man sich allerdings (in gewissem Rahmen) schützen.

Der einfachste Bildschutz ist eine niedrige Bildqualität. Ist die Auflösung zu gering und die Komprimierung zu hoch, wird niemand ein Bild klauen und verkaufen, denn es eignet sich nicht für den Druck oder eine Ausbelichtung. Hierbei sollte man aber beachten, dass schon ein 1.024 x 768 Pixel großes Bild für einen 10x15-Abzug reicht – wenn auch nicht in TOP-Qualität. Man sollte Bilder also besser in Größen ausstellen, die höchstens "Briefmarkenqualität" haben, also z. B. in 640 x 480 Pixel. Solche Bilder sind allenfalls für Webseiten interessant.
Bild 1: Copyrightvermerk [Screenshot: MediaNord]

Will man jedoch auch die beeindruckende Qualität seiner Bilder demonstrieren, dann möchte man es nicht so stark verkleinern. Man muss also andere Wege gehen. Hierzu gehören vor allem Copyright-Vermerke oder Logos direkt auf dem Bild; meistens werden diese am Bildrand platziert. Wer ein solches Bild stehlen möchte, muss sich schon etwas mit EBV befassen und das Copyright wegschneiden. Der beste Schutz ist daher also ein Copyrightvermerkt quer über das Bild – aber das stört den normalen Betrachter mit ziemlicher Sicherheit. Hier gilt es, den besten Kompromiss aus Schriftgröße und Transparenz zu finden, damit der Schutz zwar wirksam, aber nicht störend wirkt.

Eine weitere Möglichkeit sind unsichtbare Copyright-Vermerke im Bild. In den EXIF-Daten ist es möglich, ein Copyright zu platzieren – dieses lässt sich aber einfach entfernen. Wirklich wirkungsvoll sind Daten, die in das Bild codiert werden und auch von einer Bildbearbeitung nicht so einfach beseitigt werden können. Die entsprechenden Daten können nur von den dafür bestimmten Programmen ausgelesen werden. Das Ganze geht so weit, dass es gegen entsprechende Bezahlung Suchroboter im Internet gibt, die gezielt nach gestohlenen Bildern suchen, so etwas kann sich aber allenfalls ein Profi leisten.

Von den vielen Möglichkeiten muss sich der Anwender schlussendlich eine Kombination aussuchen, die ihm am praktikabelsten erscheint – z. B. sichtbarer Copyright-Vermerk und nicht zu große Bildgröße. Man sollte es in jedem Fall vermeiden, die Originalbilder in voller Auflösung aus der Kamera ins Internet zu stellen – es sei denn, einem ist die Verwendung eigener Bilder durch Fremde gleichgültig.

Zum Bildschutz gibt es Programme, die sich darauf spezialisiert haben. Natürlich ist es mit Kenntnissen in gängigen EBV-Programmen, wie z. B. Photoshop, auch möglich, Copyrightvermerke ins Bild zu schreiben. Ein kostenloses Schutztool ist z. B. "Bildschutz" (siehe weiterführende Links). Das Programm ist für private Zwecke frei verfügbar, und mit seiner Hilfe kann man kinderleicht Copyrightvermerke und Ähnliches in Bildern platzieren.

 

Digitaler Kopierschutz und Wasserzeichen für digitale Fotos, Bilder
Kopierschutz und Wasserzeichen schnell und einfach erstellen

Bildschutz Pro wurde konzipiert, um digitale Bilder schnell und einfach mit digitalen sichtbaren Wasserzeichen und/oder einem unsichtbaren Copyright-Vermerk zu versehen.

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Bildschutz fügt in Bild, Grafik (TIF, GIF, JPG, BMP etc.) und Foto Ihr Copyright (Kopierschutz) oder eine beliebige Werbung als Wasserzeichen ein. Auch ein beliebiger Text läßt sich als digitales Wasserzeichen verwenden oder eine Grafik (ebenfalls TIFF, GIF, JPG, BMP, WMF z.B. Logos) die Sie als Wasserzeichen in zu schützende Bilder einblenden können.
Ihr Copyright kann sichtbar und unsichtbarer als Kopierschutz in JPEG-Dateien geschrieben werden. Selbstverständlich ist Bildschutz auch IPTC- und EXIF-kompatibel. Mit Bildschutz schützen Sie Ihre Bilder einfach, schnell und und effizient, probieren Sie es einfach aus, mit der kostenlosen Freeware

Bildschutz ist Kopierschutz und Grafikkonverter, eine unentbehrliche Software für Fotografen, Grafikdesigner, und alle, die Fotos oder Grafiken digital weitergeben oder ins Web stellen und veröffentlichen und vor fremden Zugriff schützen oder als Werbeträger nutzen wollen.

Die wichtigsten Eigenschaften von Bildschutz (digitales Wasserzeichen als Kopierschutz) sind:

Verarbeitung aller gängigen Grafikformate wie JPG, BMP, GIF, PNG, TIFF, WMF und EMF
mehrzeilige Text- oder Grafikeinblendungen in Einzelbilder
automatische Thumbnailerstellung (frei skalierbar & Stapelverarbeitung)
automatische Erstellung von Wasserzeichen (Text/Grafik) in eine Gruppe von Bildern
freie Definition der Einstellungen für Text-Wasserzeichen und Grafik-Wasserzeichen
Gemeinsame Verwendung von Text- oder Grafikwasserzeichen
manuelle oder automatische Konvertierung in andere Grafikformate (Stapelverarbeitung)
geeignet zur reinen Konvertierung aller gängigen Grafikformate von/nach
JPG, BMP, GIF, PNG, TIFF, WMF und EMF nutzbar

Wasserzeichen können aus beliebigem Text oder Grafik wie beispielsweise Logos bestehen, die wichtigsten Möglichkeiten sind:

Freie Definition der Texte, der Zeichengröße, der Zeichenfarbe und der Schriftart.
Freie Positionierung des Wasserzeichens an sieben vordefinierten Stellen und beliebig einstellbarer Seitenrand.
Stufenlos einstellbare Transparenz der Text- wie auch der Grafikwasserzeichen.

Alle Einstellungen lassen sich speichern und wieder laden. Schneller und viel einfacher als mit jedem Grafikprogramm lassen sich mit Bildschutz Ihre Werke mit einem Kopierschutz versehen und Wasserzeichen in Ihre Bilder und Grafiken einfügen
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Konzertfotografie-FAQ

Diese FAQ soll Einsteigern als Orientierungshilfe dienen. Die in diesem Dokument enthaltenen Texte dürfen für private Zwecke heruntergeladen werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Autors (Kontakt über peter@musixs.de).

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